Verlockt Sie die Idee, eine Wohnung am Meer in Kroatien, ein Chalet in den österreichischen Alpen oder eine Villa auf Bali zu besitzen? Dank des 4globalestate-Portals haben Sie Zugriff auf Immobilien in Dutzenden Ländern auf der ganzen Welt. Die Kauf- und Eigentumsregeln variieren jedoch von Bundesstaat zu Bundesstaat. Erfahren Sie, wo Sie völlig frei und ohne Einschränkungen Immobilien kaufen können und wo im Gegenteil spezifische örtliche Regeln auf Sie warten.
⚠️ WICHTIGER HINWEIS: Die gesetzlichen Regelungen einzelner Länder können sich dynamisch ändern. Die folgenden Informationen dienen als grundsätzlicher Überblick. Bevor Sie Verträge unterzeichnen, empfehlen wir Ihnen dringend, die aktuellen Eigentumsbedingungen mit einem örtlichen Anwalt oder Makler zu besprechen, der die betreffende Immobilie vertritt.
Der größtmöglichen Übersichtlichkeit halber haben wir den Markt in zwei Hauptkategorien unterteilt, je nachdem, woher Sie als Käufer kommen.
Teil 1: Ich bin Bürger der Europäischen Union (EU/EWR)
Kaufen in Europa (freier Markt)
Wenn Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sind und Immobilien an einem anderen Ort innerhalb der Europäischen Union kaufen, gilt hier die goldene Regel des freien Kapitalverkehrs. Grundsätzlich haben Sie die gleichen Rechte wie die Bürger vor Ort. Im Grundbuch sind Sie in der Regel als direkter und ausschließlicher Eigentümer (sog. Freehold) eingetragen. Dies gilt für beliebte Reiseziele wie Kroatien, Italien, Spanien, Österreich und andere. Das Einzige, was Sie berücksichtigen müssen, sind unterschiedliche örtliche Grunderwerbsteuern und Notargebühren.
Einkauf außerhalb Europas (Exoten und asiatische Märkte)
Wer sich als Europäer auf den Weg ins Exotische macht, wird oft auf Regeln zum Schutz des heimischen Bodens stoßen. In Ländern wie Thailand, Indonesien (Bali) oder den Philippinen können Sie als Ausländer kein Land direkt besitzen. In der Praxis wird die Situation auf zwei bewährte Weisen gelöst:
- Eigentumswohnung (Wohnungen für Privatbesitz): Ein Ausländer kann eine Wohnung kaufen, aber im gesamten Wohngebäude dürfen Ausländer maximal einen bestimmten Prozentsatz der Fläche besitzen (in Thailand beispielsweise 49 %).
- Leasehold (Langfristiger Mietvertrag): Sie kaufen traditionell keine Villa mit Grundstück, sondern gehen einen langfristigen, voll garantierten und garantierten Mietvertrag ein Erbpachtvertrag (in der Regel für 30 Jahre mit der Möglichkeit mehrfacher Verlängerung).
Kauf in Nordamerika
In den USA können Sie als EU-Bürger ohne große bürokratische Hürden Immobilien besitzen und der Markt steht ausländischen Investoren offen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der alleinige Besitz eines Eigenheims nicht automatisch ein Aufenthaltsvisum (Green Card) sichert. Seien Sie derzeit vorsichtig in Kanada, wo kürzlich weitreichende vorübergehende Beschränkungen für den Kauf von Wohnimmobilien durch Ausländer eingeführt wurden, um den überhitzten Immobilienmarkt abzukühlen.
Teil 2: Ich bin Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes (Global Investors)
Kaufen in Europa (EU-Markt)
Obwohl Europa attraktiv und relativ offen ist, gelten für Nicht-EU-Bürger (einschließlich Bürger der USA oder Großbritanniens nach dem Brexit) besondere Regeln. Häufig wird das Prinzip der sogenannten Gegenseitigkeit angewendet: Sie können in einem bestimmten EU-Land nur dann einkaufen, wenn ein Bürger dieses Landes in Ihrem Heimatland zu den gleichen Bedingungen einkaufen kann. Manchmal ist auch eine offizielle Genehmigung lokaler Ministerien erforderlich.
Eine große Attraktion in der EU für ausländische Investoren sind jedoch die sogenannten „Goldenen Visa“. Länder wie Spanien, Griechenland oder Zypern bieten Programme an, bei denen Sie als Bonus eine Aufenthaltserlaubnis in der Europäischen Union erhalten, wenn Sie eine Immobilie ab einer bestimmten finanziellen Schwelle kaufen.
Extrem geschützte Märkte
Einige Weltmärkte sind für gebietsfremde ausländische Investoren sehr streng. Ein typisches Beispiel ist die Schweiz. Hier gelten strenge Quoten (sog. Lex Koller) für alle Ausländer ohne Unterschied. Einkäufe sind nur in bestimmten Tourismuskantonen (z. B. in den Alpen) möglich und der Staat stellt nur eine sehr begrenzte Anzahl Bewilligungen pro Jahr aus.
Einkaufen in exotischen Reisezielen und im Nahen Osten
Für Nicht-EU-Investoren gelten in asiatischen und exotischen Reisezielen die gleichen Regeln wie für Europäer – das heißt die Nutzung von Erbbaurechten oder begrenzte Käufe innerhalb von Eigentumswohnungen.
Eine bemerkenswerte Ausnahme und ein großer Magnet für globales Kapital sind die Vereinigten Arabischen Emirate (z. B. Dubai). Hier hat der Staat spezielle Investitionszonen (Freehold Areas) definiert, in denen ein Ausländer von überall auf der Welt Immobilien und Grundstücke zu 100 % besitzen kann und für den Kauf häufig ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt erhält.
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